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   BVerwG, 25.07.1984 - 2 WBW 1.84   

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BVerwG, 25.07.1984 - 2 WBW 1.84 (https://dejure.org/1984,6295)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1984 - 2 WBW 1.84 (https://dejure.org/1984,6295)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - 2 WBW 1.84 (https://dejure.org/1984,6295)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 139.79

    Anforderungen an die Zustellung von Schriftstücken an einen Soldaten der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1984 - 2 WBW 1.84
    In dem Wiederaufnahmeverfahren hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts auf Grund der Beratung vom 25. Juli 1984, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Glöckner, Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Knackstedt, Richter am Bundesverwaltungsgericht Hacker, ferner Oberstleutnant Hildebrandt, Hauptmann Augst als ehrenamtliche Richter, auf den Antrag vom 28. Mai 1984 auf Wiederaufnahme des Wehrbeschwerdeverfahrens 1 WB 139/79 beschlossen :.

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts wies den Antrag durchBeschluß vom 28. Oktober 1980 - 1 WB 139/79 - (BVerwGE 73, 87) insoweit mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig zurück.

    Unter dem 28. Mai 1984 hat er die Wiederaufnahme des Verfahrens 1 WB 139/79 beantragt.

    Das Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 70.82 - hat aber keine Entscheidung aufgehoben, die Grundlage des Beschlussesvom 28. Oktober 1980 - 1 WB 139/79 - war, und es erging Jahre später als dieser Beschluß, so daß es schon rein zeitlich gesehen den Anforderungen des § 580 Nr. 7 ZPO nicht genügt, ganz abgesehen davon, daß es nicht geeignet gewesen wäre, eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung herbeizuführen, da auch dort der Kläger unterlegen ist.

  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 70.82

    Entsprechende Anwendbarkeit der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) im Bereich

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Er hat sich auf das in der Verwaltungsstreitsache des Hauptmanns a.D. K. gegen die Bundesrepublik Deutschland ergangene, die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. August 1981 zurückweisende Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 70.82 - (Dok.Ber. B. 1984, 155) gestützt, das "zu benutzen" er "am 22.3.84" (kann auch heißen: "22.5.84") "in den Stand gesetzt" worden sei "(§ 580 ZPO Nr. 6 i.V.m. § 153 VwGO)", und "hilfsweise ... die Wiederaufnahme nach § 580 Nr. 7 ZPO i.V.m. § 153 VwGO" begehrt.

    Das Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 70.82 - hat aber keine Entscheidung aufgehoben, die Grundlage des Beschlussesvom 28. Oktober 1980 - 1 WB 139/79 - war, und es erging Jahre später als dieser Beschluß, so daß es schon rein zeitlich gesehen den Anforderungen des § 580 Nr. 7 ZPO nicht genügt, ganz abgesehen davon, daß es nicht geeignet gewesen wäre, eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung herbeizuführen, da auch dort der Kläger unterlegen ist.

  • BVerwG, 09.09.1976 - 2 WBW 1.75

    Wehrbeschwerdeverfahren - Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Für das Begehren des Antragstellers, das auf die Wiederaufnahme eines gemäß § 21 Abs. 1 und 2, § 22 i.V.m. § 17 Abs. 1 WBO rechtskräftig abgeschlossenen Antragsverfahrens gerichtet ist, gilt § 153 VwGO entsprechend, der seinerseits auf die Vorschriften des Vierten Buchs der Zivilprozeßordnung (§§ 578 bis 591 ZPO) verweist (BVerwGE 53, 188).

    (BVerwGE 53, 188, 191 [BVerwG 09.09.1976 - II WBW 1/75]; BVerwG Beschluß vom 29. Juli 1981 - 2 WBW 1/81 - m.w.N.).

  • BVerwG, 29.07.1981 - 2 WBW 1.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1984 - 2 WBW 1.84
    (BVerwGE 53, 188, 191 [BVerwG 09.09.1976 - II WBW 1/75]; BVerwG Beschluß vom 29. Juli 1981 - 2 WBW 1/81 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WBW 1.94

    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags in Wehrdienstangelegenheiten -

    Der Umstand, daß das Antragsverfahren durch Beschluß entschieden wurde, steht der Statthaftigkeit einer Wiederaufnahme nicht entgegen (Beschlüsse vom 9. September 1976 - BVerwG 2 WBW 1.75 - <BVerwGE 53, 188 [191]> undvom 25. Juli 1984 - BVerwG 2 WBW 1.84 -).
  • BVerwG, 31.01.1990 - 2 WBW 1.89

    Rechtsmittel

    Der Umstand, daß das Antragsverfahren durch Beschluß entschieden wurde, steht der Statthaftigkeit einer Wiederaufnahme nicht entgegen (vgl. BVerwGE 53, 188, 191 [BVerwG 09.09.1976 - II WBW 1/75]; BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 - 2 WBW 1/84 - m.w.N.).
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   BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84   

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https://dejure.org/1984,4632
BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84 (https://dejure.org/1984,4632)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 2 WBW 1.84 (https://dejure.org/1984,4632)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 2 WBW 1.84 (https://dejure.org/1984,4632)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 WB 32.82

    Ablehnung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wegen Besorgnis der

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Zugleich hat er den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht (VRiBVerwG) Dr. G. wegen Befangenheit abgelehnt, weil dieser "als verwaltungsführender Richter in der Sache 1 WB 32/82 tätig war (Schrb v. 16.2.83) und gegen ihn bereits ein Ablehnungsgesuch lief (Beschluß 1 WB 32/82 v. 9.2.83)".

    VRiBVerwG Dr. G. ist nicht durch ein Schreiben vom 16. Februar 1983 in der Sache 1 WB 32/82 tätig geworden.

    Aus dem Umstand, daß der Antragsteller in dem Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 32/82 bereits - erfolglos - ein Ablehnungsgesuch gegen VRiBVerwG Dr. G. angebracht hat, ergibt sich ebenfalls kein Grund für eine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 193).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Der Antragsteller muß mithin hinreichende objektive Gründe vortragen - und glaubhaft machen -, die, von seinem Standpunkt aus betrachtet, bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß geben, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 43, 126 [BVerfG 07.12.1976 - 1 BvR-(3) 460/72]).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Rechtsauffassungen, Werteinschätzungen und Grundhaltungen geben aber für sich allein nach herrschender Lehre und Praxis keinen ausreichenden Grund für eine Besorgnis der Befangenheit ab (vgl. BVerfGE 46, 34).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Darüber hinaus war zu berücksichtigen, daß bei offenbarem Mißbrauch des Ablehnungsrechts die Abgelehnten selbst über das Ablehnungsgesuch befinden dürfen und müssen (BVerfG MDR 1961, 26; BVerwGE 50, 36) und VRiBVerwG Dr. G. dieser Entscheidung nicht vorgreifen durfte.
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Darüber hinaus war zu berücksichtigen, daß bei offenbarem Mißbrauch des Ablehnungsrechts die Abgelehnten selbst über das Ablehnungsgesuch befinden dürfen und müssen (BVerfG MDR 1961, 26; BVerwGE 50, 36) und VRiBVerwG Dr. G. dieser Entscheidung nicht vorgreifen durfte.
  • OLG Köln, 10.03.1980 - 2 Wx 1/80

    Zur Firma einer GmbH

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Aus dem Umstand, daß der Antragsteller in dem Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 32/82 bereits - erfolglos - ein Ablehnungsgesuch gegen VRiBVerwG Dr. G. angebracht hat, ergibt sich ebenfalls kein Grund für eine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 193).
  • BVerwG, 09.09.1976 - 2 WBW 1.75

    Wehrbeschwerdeverfahren - Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Die Ablehnung eines Richters richtet sich auch im Rahmen der Wiederaufnahme eines Antragsverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 WBO nach § 54 VwGO, der seinerseits auf die §§ 41 bis 49 ZPO verweist (BVerwGE 33, 130; 43, 129 [BVerwG 09.09.1970 - II WD 52/70]; 53, 188) [BVerwG 10.08.1976 - I WB 119/75].
  • BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 139.79

    Anforderungen an die Zustellung von Schriftstücken an einen Soldaten der

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Unter dem 28. Mai 1984 hat der Antragsteller die Wiederaufnahme des durch Beschluß des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1980 geschlossenen Verfahrens 1 WB 139/79 beantragt.
  • BVerwG, 03.11.1970 - I WB 35.68
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Die Ablehnung eines Richters richtet sich auch im Rahmen der Wiederaufnahme eines Antragsverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 WBO nach § 54 VwGO, der seinerseits auf die §§ 41 bis 49 ZPO verweist (BVerwGE 33, 130; 43, 129 [BVerwG 09.09.1970 - II WD 52/70]; 53, 188) [BVerwG 10.08.1976 - I WB 119/75].
  • BVerwG, 20.03.1968 - I (II) WB 5.66
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
    Die Ablehnung eines Richters richtet sich auch im Rahmen der Wiederaufnahme eines Antragsverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 WBO nach § 54 VwGO, der seinerseits auf die §§ 41 bis 49 ZPO verweist (BVerwGE 33, 130; 43, 129 [BVerwG 09.09.1970 - II WD 52/70]; 53, 188) [BVerwG 10.08.1976 - I WB 119/75].
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